Gewerblicher Rechtsschutz
Unter den Sammelbegriff des „gewerblichen Rechtsschutzes“ werden verschiedene, dem Privatrecht zuzuordnende Materien zusammengefasst. Hierzu gehören das
- Wettbewerbsrecht
- Kennzeichenrecht (Markenrecht, Namens- und Firmenrecht, geschäftliche Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
aber auch
- die Gestaltung von Lizenzverträgen
- der rechtliche Schutz geistigen Eigentums (Urheberrecht)
Recht der neuen Medien, Internetrecht
Im Bereich des Medienrechts sind überwiegend Fragen aus folgenden „klassischen“ Rechtsgebieten zu beantworten:
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Verlagsrecht
- Telekommunikationsrecht
- Presserecht
Die Tätigkeiten im Bereich des Online-Rechts oder Rechts der neuen Medien können u.a. mit folgenden Schlagworten charakterisiert werden:
- domainrechtliche Streitigkeiten
- namens- und kennzeichenrechtliche Streitigkeiten
- wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Internet
- Fragen des Datenschutzes
- Electronic Commerce und Vertragsgestaltung
- Verantwortlichkeit für Online-Inhalte (allg. Haftungsfragen, insb. Haftung für eigene und/oder fremde Inhalte wie zB Linkhaftung etc.)
IT-Recht
Spezielle EDV-Rechtliche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verträgen für
- Hardware-Kauf und -Verkauf
- Hardware-Leasing
- Software-Kauf, -Verkauf und -Vermietung
aber auch bei
- der Gestaltung von Lizenzverträgen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)